Der Voranschlag ist der Haushaltsplan der Gemeinde für jeweils 1 Jahr.
Er wird vor Beginn des jeweiligen neuen Jahres vom Gemeinderat beschlossen.
Im "ordentlichen" Haushalt ist der laufende Betrieb der Gemeinde verzeichnet, während im "außerordentlichen Haushalt" die geplanten Vorhaben und Investitionen der Gemeinde vermerkt sind.